ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
GolfPark Moosburg | 9-Loch-Golfanlage
Betreiber: GPM GmbH
Anschrift: Gradenegg 41, 9062 Moosburg
E-Mail: info@golfparkmoosburg.com
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der GPM GmbH als Betreiberin des GolfPark Moosburg und ihren Mitgliedern, Greenfee-Spielern sowie sonstigen Nutzern der Golfanlage.
Der GolfPark Moosburg ist eine privat betriebene 9-Loch-Golfanlage.
Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags oder einer sonstigen Nutzungsvereinbarung gelten diese AGB als vereinbart, sofern sie vor Vertragsabschluss wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
Ergänzend gelten die jeweils bekannt gegebenen Platzregeln und die Hausordnung, soweit diese keine unzulässigen Änderungen bestehender Verträge bewirken.
§ 2 Mitgliedschaft und Spielberechtigung
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der 9-Loch-Golfanlage im Umfang der jeweils vereinbarten Mitgliedschaftskategorie.
Jede Mitgliedschaft wird auf Grundlage eines individuellen Mitgliedschaftsvertrags abgeschlossen. Jedes Mitglied erhält einen entsprechenden schriftlichen Vertrag.
Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar.
Die Nutzung der Golfanlage setzt die Einhaltung der offiziellen Golfregeln, der Platzordnung sowie der geltenden Sicherheitsbestimmungen voraus.
Die reguläre Spielberechtigung umfasst den Zeitraum vom 1. März bis einschließlich 30. November des jeweiligen Jahres, vorbehaltlich der tatsächlichen Bespielbarkeit der Anlage.
Gesondert angebotene Zusatzleistungen, insbesondere ein allfälliger Winterspielbetrieb außerhalb des regulären Mitgliedschaftszeitraums, sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten.
Der Betreiber kann unterschiedliche Mitgliedschaftsmodelle und Tarife anbieten. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Mitgliedschaftsvertrag.
§ 3 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der vereinbarten Mitgliedschaftskategorie und dem individuell abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag.
Der Mitgliedsbeitrag ist zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Der Mitgliedsbeitrag umfasst ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
Gesonderte Leistungen wie Winterspielbetrieb, Turniere, Golfunterricht oder andere kostenpflichtige Angebote können zusätzlich verrechnet werden, sofern sie vom Mitglied ausdrücklich gebucht oder vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug kann der Betreiber nach vorheriger Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Spielberechtigung im gesetzlich zulässigen Umfang vorübergehend aussetzen.
§ 4 Vertragsdauer, automatische Verlängerung und Kündigung
Die reguläre Mitgliedschaft beim GolfPark Moosburg wird für den Zeitraum vom 1. März bis einschließlich 30. November des jeweiligen Jahres abgeschlossen. Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Mitgliedschaftsvertrag begründet. Darin werden insbesondere die Mitgliedschaftskategorie, die vereinbarten Leistungen, der Mitgliedsbeitrag und die Vertragsbedingungen festgelegt.
Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen automatisch um eine weitere Saison vom 1. März bis 30. November des Folgejahres, sofern das Mitglied nicht spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres kündigt.
Das Mitglied kann die Kündigung für das Ende der laufenden Saison jederzeit nach Vertragsabschluss erklären. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Betreiber eingehen. Sie kann schriftlich oder per E-Mail an info@golfparkmoosburg.com erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung.
Der Betreiber verpflichtet sich, jedes Mitglied rechtzeitig und gesondert auf die bevorstehende automatische Vertragsverlängerung und die Möglichkeit zur Kündigung hinzuweisen. Der Hinweis erfolgt spätestens zu Beginn des Zeitraums vom 1. Oktober bis 30. November des jeweiligen Jahres, sodass dem Mitglied eine angemessene Frist zur Entscheidung verbleibt.
Die gesonderte Erinnerung hat klar und verständlich darauf hinzuweisen, dass sich die Mitgliedschaft ohne fristgerechte Kündigung für die nächste Saison verlängert. Sie enthält den konkreten Kündigungsstichtag sowie die Möglichkeit zur Übermittlung der Kündigung.
Gegenüber Verbrauchern tritt eine automatische Vertragsverlängerung ausschließlich dann ein, wenn sämtliche dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere jene des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes, erfüllt sind. Fehlen diese Voraussetzungen, endet die befristete Mitgliedschaft mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, sofern keine anderweitige wirksame Vereinbarung getroffen wird.
Das Recht beider Vertragsparteien zur vorzeitigen Auflösung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Regulärer Spielbetrieb
Der reguläre Spielbetrieb findet grundsätzlich während der Saison vom 1. März bis 30. November statt.
Die tatsächliche Öffnung und Bespielbarkeit der Golfanlage hängen von den jeweiligen Witterungs-, Platz- und Sicherheitsbedingungen ab.
Der Betreiber kann einzelne Spielbahnen, Grüns oder die gesamte Anlage bei Frost, Schnee, starken Niederschlägen, Gewitter, Pflegearbeiten oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen vorübergehend sperren.
Geplante größere Einschränkungen des Spielbetriebs werden nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben.
Gesetzliche Ansprüche der Mitglieder bei erheblichen Einschränkungen der vereinbarten Nutzung bleiben unberührt.
§ 6 Winterbetrieb und zusätzliche Wintergebühr
Der GolfPark Moosburg kann außerhalb des regulären Mitgliedschaftszeitraums bei geeigneten Witterungs- und Platzverhältnissen einen zusätzlichen Winterspielbetrieb anbieten.
Der Winterspielbetrieb stellt eine freiwillige Zusatzleistung dar und ist nicht im regulären Mitgliedsbeitrag enthalten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Mitglieder, die den Winterspielbetrieb nutzen möchten, können hierfür eine gesonderte Winterspielberechtigung erwerben.
Für diese Winterspielberechtigung kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. Die Höhe der Gebühr sowie die enthaltenen Leistungen und die Gültigkeitsdauer werden vor Abschluss der Buchung bekannt gegeben.
Die Wintergebühr ist ausschließlich von jenen Mitgliedern zu entrichten, die den Winterspielbetrieb ausdrücklich buchen.
Mitglieder, die den Winterspielbetrieb nicht nutzen möchten, sind zur Bezahlung dieser zusätzlichen Gebühr nicht verpflichtet.
Ein Anspruch auf die Durchführung des Winterspielbetriebs besteht nicht, sofern dieser nicht ausdrücklich vertraglich zugesagt wurde.
Der Betreiber ist berechtigt, den Winterspielbetrieb aufgrund von Frost, Schnee, Nässe oder anderen ungünstigen Platzverhältnissen vorübergehend einzuschränken oder einzustellen.
Ansprüche auf Rückerstattung oder angemessene Entgeltminderung bei Ausfall bereits bezahlter Leistungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Greenfee-Spieler und Gäste
Nichtmitglieder können die Golfanlage nach Bezahlung des jeweils gültigen Greenfees und unter Einhaltung der geltenden Spielvoraussetzungen nutzen.
Die jeweiligen Spielvoraussetzungen, Golfregeln und Platzregeln sind einzuhalten.
Greenfee-Berechtigungen sind grundsätzlich personenbezogen und nicht übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Betreiber kann bestimmte Spielzeiten für Mitglieder, Turniere oder Veranstaltungen reservieren, soweit dies mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen vereinbar ist.
Gäste haben den berechtigten Anweisungen des Platzpersonals Folge zu leisten.
§ 8 Golfregeln und Platzordnung
Auf der Golfanlage gelten die offiziellen Golfregeln des R&A und der USGA sowie die örtlichen Platzregeln des GolfPark Moosburg.
Alle Spieler haben auf Sicherheit, Rücksichtnahme und einen zügigen Spielfluss zu achten.
Pitchmarken sind auszubessern, Divots zurückzulegen und Bunker nach Benutzung zu glätten.
Gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten oder bespielt werden.
Bei Gefährdung anderer Personen ist das Spiel unverzüglich zu unterbrechen.
Den berechtigten Anweisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten.
§ 9 Platzpflege und Erhaltung
Der Betreiber ist berechtigt, erforderliche Pflege- und Erhaltungsarbeiten an der Golfanlage durchzuführen.
Während dieser Arbeiten können einzelne Bereiche vorübergehend nicht bespielbar sein.
Mitglieder und Gäste haben die bekannt gegebenen Schutz- und Pflegemaßnahmen einzuhalten.
Gesetzliche Ansprüche bei wesentlichen Nutzungseinschränkungen bleiben unberührt.
§ 10 Turniere und Veranstaltungen
Der Betreiber kann Turniere, Golfveranstaltungen und sonstige sportliche Aktivitäten durchführen.
Während solcher Veranstaltungen können einzelne Spielbahnen oder die gesamte Anlage zeitweise für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt werden.
Turniergebühren und Nenngelder sind gesondert zu entrichten, sofern sie nicht ausdrücklich in einer Mitgliedschaft enthalten sind.
Informationen über geplante Veranstaltungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig veröffentlicht.
§ 11 Sicherheit und Haftung
Jeder Nutzer der Golfanlage ist verpflichtet, beim Golfspiel die erforderliche Sorgfalt einzuhalten und andere Personen nicht zu gefährden.
Vor jedem Schlag ist sicherzustellen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich befinden.
Bei Gewitter ist der Spielbetrieb unverzüglich zu unterbrechen. Die entsprechenden Sicherheitsanweisungen sind zu beachten.
Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftungsbeschränkung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht vereinbart.
Für Schäden an fremdem Eigentum, die ein Spieler schuldhaft verursacht, gelten die gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen.
§ 12 Verstöße gegen die Platzordnung
Bei Verstößen gegen die Golfregeln, Sicherheitsbestimmungen oder Platzordnung kann der Betreiber eine Verwarnung aussprechen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein zeitlich begrenztes Spielverbot ausgesprochen werden, soweit dies rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist.
Die außerordentliche Beendigung einer Mitgliedschaft setzt einen wichtigen Grund voraus.
Gesetzliche Ansprüche der betroffenen Mitglieder bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren österreichischen Datenschutzvorschriften.
Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies für die Verwaltung von Mitgliedschaften, die Durchführung vertraglich vereinbarter Leistungen, die Abwicklung von Zahlungen oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Einzelheiten zu Art, Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des GolfPark Moosburg.
§ 14 Änderungen der AGB und Mitgliedsbeiträge
Änderungen dieser AGB werden den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Änderungen bestehender Vertragsbedingungen bedürfen einer wirksamen rechtlichen Grundlage oder einer entsprechenden Vereinbarung.
Eine Änderung des Mitgliedsbeitrags während einer laufenden Vertragsperiode ist nur zulässig, wenn hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.
Neue Mitgliedsbeiträge für künftige Vertragsperioden werden rechtzeitig bekannt gegeben. Ihre Wirksamkeit richtet sich nach der bestehenden vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzliche Rechte der Mitglieder, insbesondere nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz, bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen.
Gesetzliche Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
GolfPark Moosburg
GPM GmbH
Gradenegg 41
9062 Moosburg
E-Mail: info@golfparkmoosburg.com
Stand: Oktober 2026